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   LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01   

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https://dejure.org/2002,17957
LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01 (https://dejure.org/2002,17957)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01 (https://dejure.org/2002,17957)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - L 5 RJ 164/01 (https://dejure.org/2002,17957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beurteilung des Absinkens der Erwerbsfähigkeit; Zumutbare Verweisung auf andere Tätigkeiten; Vollschichtiges Leistungsvermögen für körperlich leichte bis (zeitweise) mittelschwere Arbeiten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Denn bei vollschichtiger Einsatzmöglichkeit ist der Arbeitsmarkt der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen, und es kommt auf die Zahl der vorhandenen, nicht auf die Zahl der gerade freien Arbeitsplätze an (vgl. BSG, Großer Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).
  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 18/83

    Vollzeittätigkeit - Arbeitszeitordnung - Arbeitspause - Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Betriebsunübliche Pausen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 1984 - 5a RKn 18/83 - SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 43) muss der Kläger während der Arbeitszeit nicht einhalten.
  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 55/84

    Verweisbarkeit eines Facharbeiters - Tätigkeit eines Pförtners

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine sonstige schwerwiegende Behinderung, die es dem Kläger auch bei vollschichtiger Einsatzfähigkeit unmöglich macht, eine geeignete Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sogenannte "Katalogfälle" (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 55/84 - SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 137) liegen nicht vor.
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Die vielschichtige und inhomogene Gruppe der angelernten Arbeiter gliedert sich in einen oberen und in einen unteren Bereich (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 109, 132, 143).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Später hat das BSG noch eine weitere Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" hinzugefügt (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RJ 98/76 - BSGE 43, 243), zu welcher auch "besonders hoch qualifizierte Facharbeiter" gehören (vgl. BSG, Urteil vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 - BSGE 45, 276).
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Später hat das BSG noch eine weitere Gruppe der "Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion" hinzugefügt (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1977 - 5 RJ 98/76 - BSGE 43, 243), zu welcher auch "besonders hoch qualifizierte Facharbeiter" gehören (vgl. BSG, Urteil vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 - BSGE 45, 276).
  • BSG, 11.07.1972 - 5 RJ 105/72

    Berufsunfähigkeit - Entscheidung - Hauptberuf - Gruppen von Arbeiterberufen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2002 - L 5 RJ 164/01
    Es gibt die Gruppe der Facharbeiterberufe, der Anlerntätigkeiten und der ungelernten Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 1972 - 5 RJ 105/72 - SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO).
  • SG Osnabrück, 27.01.2006 - S 11 RJ 374/01
    Denn in beiden Fällen ist der Kläger zumutbar auf die Tätigkeit eines Hausmeisters bzw. Schulhausmeisters zu verweisen, wie das Sächsische Landessozial-gericht (LSG) in den von der Beklagten zu den Akten gereichten Urteilen vom 26. Febru-ar 2002 (L 5 RJ 164/01) und vom 8. Mai 2001 (L 5 RJ 26/00) mit überzeugender Begrün-dung entschieden hat.
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